§ 1 Name, Sitz und Zweck des Boxring Condor Limburg/Lahn.e.V
1.1 Der Verein führt den Namen Boxring Condor Limburg/Lahn e.V.
1.2 Er hat seinen Sitz in Limburg/Lahn.
1.3 Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Limburg unter der Nummer - VR 2185 Fall 1- eingetragen.
1.4 Zweck des Vereins ist die Förderung der boxsportlichen Schulung seiner Mitglieder, in der körperlichen und geistigen Kräftigung, der Verbreitung des Boxsportes in allen Berufs- und Alterskreisen, sowie der Förderung der Jugend durch sportliche Betätigung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, Teilnahme an Wettkämpfen und Ausrichtung von Sportveranstaltungen. Bei der Teilnahme an Wettkämpfen richtet sich der Verein nach den Richtlinien der Wettkampfbestimmung des DBV und des HABV.
1.5 Der Verein ist ein Fachverein für das Boxen.
§ 2 Zweck des Vereins ( Gemeinnützigkeit )
Der Verein Boxring Condor Limburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
2.2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins
an den Hessischen Landessportbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat,
oder
2.6 an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Bildung und Erziehung von Kinder und Jugendlichen in Waisenhäusern.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
3.1 Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Minderjährige haben die Genehmigung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres Vormundes vorzulegen.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds;
- durch freiwilligen Austritts;
- durch Streichung von der Mitgliederliste:
- durch Ausschluss aus dem Verein.
Der Grund für den Ausschluss sind folgende Punkte:
Dem Ausgeschlossenen steht das Recht zu, Berufung bei der Mitgliederversammlung einzulegen, ohne dass dadurch das Inkrafttreten des Ausschlusses gehemmt wird.
§ 5 Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen
Der Erfüllung des Vereinszweckes dienen die Beiträge der Mitglieder, private Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und die Erträge des Vereinsvermögens.
Über die Höhe der Beiträge und ihre Fälligkeit entscheidet die Mitgliederversammlung
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
§ 8 Die Zuständigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
§ 9 Amtsdauer der Vorstands- und Ausschussmitglieder
9.1 Die Vorstands- und Ausschussmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstands und des Ausschuss im Amt.
§ 10 Beschlussfassung des Vorstands
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von einer Woche einzuberufen sind.
§ 11 Der Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus 12 Mitgliedern, insbesondere folgenden Mitgliedern:
§ 12 Mitgliederversammlung
§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 14 Aufgaben der Organmitglieder
Der Kassierer führt die Kasse / Konto des Vereines. Er verwaltet Ein- sowie Ausgaben des Vereines. Er führt stets Buch über sämtliche finanziellen Bewegungen innerhalb des Vereines.
a) Bei der Mitgliederversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt, welche die Amtsgeschäfte des Kassierers, insbesondere vor dessen jährlichen Berichten bei der Mitgliederversammlung, überprüfen und gegenüber der Mitgliederversammlung bestätigen, soweit diese ordnungsgemäß geführt wurden.
§ 15 Rechte und Pflichten der Mitglieder
15.1 Aktive, passive und Ehrenmitglieder haben das Recht, an allen öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen des Vereins gleichen Anteil zu nehmen.
15.2 Sämtliche Mitglieder können ohne Unterschied in den Vorstand gewählt werden.
15.3 Jedes aktive Mitglied hat die Übungsstunden regelmäßig zu besuchen und nach Kräften an der Förderung des Boxsports und an seiner eigenen Ausbildung mit Eifer und Freude zu arbeiten.
15.4 Ordnung und Kameradschaft sind zu wahren und die Übungsordnung ist stets einzuhalten.
15.5 Außerhalb des Vereins soll das Mitglied seine eigene und die Ehre und das Ansehen des Vereins hochhalten.
§ 16 Auflösung des Vereins
16.1 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der im festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
16.2 Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind sämtliche Vorstandsmitglieder die gemeinsamen vertretungsberechtigten Liquidatoren des Vereins.
Vorsitzender stellv. Vorsitzender
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